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Wir haben 44 Immobilien auf Teneriffa zu verkaufen
24. Februar 2015

Der private Vorvertrag

Sobald Sie sich für ein Appartement, Finca oder Haus auf Teneriffa entschieden haben, geht es daran, den privaten Vorvertrag, auch Reservierungs-Vertrag genannt, zu machen, damit Ihnen niemand zuvor kommt und Ihnen Ihr Traumhaus nicht doch noch entwischt!
Wir empfehlen unseren Kunden, sich spätestens ab diesem Punkt von einem unabhängigen Rechtsanwalt beraten zu lassen, da Sie so sicher sein können, dass auch wirklich nur Ihre Interessen, und nicht die Interessen des Verkäufers oder der Agentur, vertreten werden. Einige Agenturen haben Rechtsanwälte eingestellt und bieten ihren Kunde deren Dienste an, aber unserer Meinung nach kann ein solcher Anwalt kaum die Interessen der Kunden vertreten, da ja sein eigentlicher Arbeitgeber die Immobilienagentur ist. Daher ist es im Falle eines Falles auf jeden Fall besser, von Anfang an über einen eigenen Rechtsanwalt zu verfügen, der wirklich nur für Sie arbeitet und nur Ihre Interessen vertritt. Die Honorare eines hiesigen Rechtsanwaltes liegen ungefähr bei 1500 – 2000 Euro.

Ihr Anwalt oder unsere Agentur wird eine so genannte „Nota Simple“ für das Haus bzw. Appartement auf Teneriffa beantragen. Es handelt sich um einen Auszug aus dem Eigentumsregister, in dem sämtliche Schulden oder Belastungen der Immobilie eingetragen werden und in dem der oder die Eigentümer der Immobilie stehen, sowie auch eine Beschreibung des Hauses oder Appartements und dessen eingetragene Quadratmeterzahl. Daher ist dieser Schritt unumgänglich, um zu garantieren, dass das Eigentum nicht belastet ist und um zu bestätigen, dass der Verkäufer auch wirklich der Eigentümer ist und das Recht hat, die Immobilie zu verkaufen. Die „Nota Simple“ erhält man in ein bis drei Tagen nach dem Antrag. Normalerweise gibt es keine unangenehmen Überraschungen bei der Nota Simple, aber bekanntlich ist ja „Vertrauen gut und Kontrolle besser“.

Der private Vorvertrag, oder Reservierungs-Vertrag, enthält die Daten des Verkäufers, des Käufers und der Immobilie, sowie den vereinbarten Preis und die Zahlungsbedingungen und -fristen. Es ist wichtig, diese Daten zu überprüfen, insbesondere auch die Katasternummer der Immobilie, welche mit der „Nota Simple“ übereinstimmen muss. In diesem Vertrag werden auch die Rechte und Pflichten der Parteien sowie die Strafen bei Nichteinhaltung der genannten Verpflichtungen verbindlich festgehalten. Ihr Anwalt wird Sie in dieser Angelegenheit beraten und Ihre Interessen vertreten. Der Vertrag kann selbstverständlich auch direkt von Ihrem Anwalt geschrieben werden und dann an den Verkäufer bzw. an seine Vertreter geschickt werden.
Die Anzahlung beträgt üblicherweise 10 % des vereinbarten Kaufpreises und sie wird innerhalb von 5 bis 7 Tagen eingezahlt. Normalerweise zahlt man die Anzahlung an den Rechtsanwalt oder an die Agentur und nicht direkt an den Verkäufer, obwohl dieses auch möglich ist.
Sobald die Anzahlung erfolgt, wird die Immobilie auf Teneriffa vom Markt genommen und für den Käufer reserviert. Jetzt können Sie sicher sein, das Sie in Kürze der stolze Eigentümer eines wundervollen Hauses auf Teneriffa sein werden!

Der offizielle, endgültige Kauf vor Notar erfolgt in einer Frist von zwischen einem und drei Monaten, je nach Wünschen des Käufers und des Verkäufers und gegebenenfalls, wenn Sie mit Hypothek kaufen, je nachdem wann die Bank Ihnen diese genehmigt. Diese Frist wird in dem Vorvertrag festgelegt, wollen Sie also möglichst kurzfristig in den Genuss Ihres neuen Zuhauses auf Teneriffa kommen, so können Sie auch eine kürzere Frist mit dem Verkäufer vereinbaren. Ihr Anwalt kümmert sich dann um alle erforderlichen Papiere, überprüft die Dokumente der Immobilie und bestätigt, dass alle Rechnungen auf dem Laufenden sind, damit es am Tag der offiziellen Beurkundung durch den Notar weder Überraschungen noch unnötige Wartezeiten gibt.