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8. Oktober 2014

Kauf vor Notar und Eintragung im Eigentumsregister

Der große Tag ist gekommen! Endlich ist es soweit und Sie unterschreiben die offizielle Kaufurkunde “Escritura” für Ihr Wohnung oder Ihr Haus auf Teneriffa bei dem Notar Ihrer Wahl. Anwesend sind hierbei der Käufer und Verkäufer, bzw. deren Rechtsanwälte oder Bevollmächtigte, sowie Vertreter der Bank für die eventuelle Auflösung der Hypothek des Verkäufers oder für die Genehmigung Ihrer Hypothek, falls Sie eine Hypothek beantragt haben. Gegebenenfalls kann Sie auch ein unabhängiger Übersetzer begleiten, damit er Ihnen den spanischen Text der „Escritura“ in Ihre Sprache übersetzt.

Abgesehen von möglichen Wartezeiten, ist die Unterzeichnung des Kaufvertrages eine recht schnelle Angelegenheit: der Notar überprüft die Ausweise bzw. Pässe der Unterschreibenden, er liest den Text der Urkunde auf Spanisch vor, fragt die Anwesenden, ob alles korrekt ist und sie unterschreiben das Original der “Escritura”. Danach wird Ihnen eine Kopie der Urkunde ausgehändigt. Das Original des Kaufvertrages erhalten Sie bzw. Ihr Anwalt wenige Tage später, sobald der Notar das Dokument in sein Register eingetragen hat und eine elektronische Kopie der Urkunde an das Eigentumsregister geschickt hat.

Der Käufer kann die Immobilie auf Teneriffa nicht nur auf seinen eigenen Namen kaufen, es ist auch möglich verschiedene Namen einzutragen, um z. Bsp. auf Namen Ihrer Kinder zu kaufen und für sich selbst das lebenslange Nutzungsrecht (spanisch: „usufructo“) zu kaufen. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne und Ihr Rechtsanwalt oder Berater kann Ihnen ebenfalls die Details dieser Handlungsweise erklären. Falls Sie auf Namen anderer Familienmitglieder kaufen wollen, müssen diese entweder bei der Unterzeichnung der Escritura anwesend sein und diese unterschreiben, oder Sie brauchen eine notarielle Vollmacht, um in ihrem Namen kaufen zu können.

Sie sollten vor Unterzeichnung zusammen mit Ihrem Anwalt alle Daten der “Escritura” sorgfältig prüfen: aufgeführt werden die Verkäufer und Käufer, die Daten der Immobilie, der Preis und die Zahlungsform. Die Restzahlung des Kaufpreises wird üblicherweise mit einem bankbestätigten Scheck einer spanischen Bank gemacht.

Ab dem Datum der “Escritura” läuft eine einmonatige Frist, innerhalb welcher die anfallenden Übertragungs- und Kaufsteuern für die Wohnung, das Haus, die Villa oder die Finca auf Teneriffa bezahlt werden müssen. Außerdem, müssen die Daten der neuen Eigentümer dem Rathaus mitgeteilt werden, damit die Grundsteuer sowie die Müll- und Abwasser-Kosten von nun an mit dem neuen Eigentümer abgerechnet werden. Ebenfalls müssen Elektrizität und Wasser umgemeldet werden und auch der Eigentümergemeinschaft müssen die Daten der neuen Eigentümer mitgeteilt werden. Normalerweise kümmert sich Ihr Anwalt oder Ihre Agentur um diese Um- und Anmeldungen.

Das Original der Escritura muss nachdem die anfallenden Steuern bezahlt worden sind zum Eigentumsregister (Registro de la Propiedad) gebracht werden, um offiziell in dieses eingetragen zu werden, was ebenfalls Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Agentur für Sie erledigt. Dieser Vorgang kann, je nach Arbeitsvolumen des zuständigen Eigentumsregisters von ein bis drei Monaten dauern. Danach erhalten Sie letztendlich das eingetragene Original zurück, eine sehr wichtiges Dokument, Beweis dafür, dass Sie der Eigentümer der Immobilie auf Teneriffa sind. Es ist empfehlenswert eine oder mehrere Kopien zu machen und das Original an einem sicheren Ort aufzubewahren., Falls Sie einen aktualisierten Nachweis Ihres Eigentums benötigen sollten, können Sie jederzeit einen Auszug aus dem Eigentumsregister, die so genannte “Nota Simple”, per Internet beantragen.

Der Kaufvorgang ist abgeschlossen. Wir gratulieren! Sie sind nun der stolze Besitzer Ihres neuen Zuhauses auf der Insel Teneriffa! Entspannen Sie sich und genießen Sie Ihr neues Leben unter der Sonne!