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5. November 2014

Energieausweis Spanien

Ab dem 1. Juni 2013 gibt es auch in Spanien den Energieausweis für bereits bestehende Gebäude. Am 5. April verabschiedete die spanische Regierung das Königliche Dekret 235/2013, welches die EG-Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 umsetzt. Was man aus anderen europäischen Ländern schon kennt, tritt nun auch hier in Kraft: Bereits bestehende Gebäude benötigen ab dem 1. Juni den Energieausweis (genannt CEE: „Certificado de Eficiencia Energética“), wenn sie verkauft oder langfristig vermietet werden sollen.

Der Energieausweis zeigt anhand von sieben Stufen ( A bis G) die Energieeffizienz eines Gebäudes an. Hierbei steht A für die bestmöglichste und G für die schlechteste Energieeffizienz. Desweiter finden Sie auf dem Energieausweis Vorschläge wie Sie die Energieeffizienz verbessern könnten, es besteht jedoch keine Pflicht diese umzusetzen.

Der Immobilienbesitzer ist für die Beschaffung des Energieausweises verantwortlich.